Kinderschutzkonzept

Schutzkonzept für Workshops des Vereins Bienenzentrum Wien

Datum letzte Änderung: 12.08.2025

Das Schutzkonzept und seine Umsetzung Schritt für Schritt:

1. Leitbild: 
Der Verein Bienenzentrum Wien verpflichtet sich, Kinder und Jugendliche in allen Workshops und Veranstaltungen bestmöglich zu schützen. Wir achten auf einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang, schaffen sichere Rahmenbedingungen und handeln konsequent, wenn wir einen Verdacht auf Gewalt, Vernachlässigung oder sexualisierte Übergriffe wahrnehmen. Grundlage sind gesetzliche Vorgaben, fachliche Standards im Kinderschutz und unsere interne Haltung: Jedes Kind hat ein Recht auf Unversehrtheit, Beteiligung und Schutz.

2. Auswahl und Schulung der Vermittlungspersonen:

  • Auswahl: Vermittlungspersonen werden gezielt nach pädagogischer Eignung, Fachkompetenz und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgewählt.
  • Onboarding: Neue Teammitglieder erhalten ein ausführliches Workshop-Drehbuch, hospitieren zunächst bei erfahrenen Kolleg:innen und führen erst danach eigenständig durch.
  • Kinderschutzschulung: Jährliche Einführung zu Kinderschutz, Prävention und Vorgehen bei Verdachtsfällen, inkl. Auffrischung der rechtlichen Grundlagen und Handlungsabläufe.
  • Ehrenkodex: Alle Vermittlungspersonen unterschreiben den Ehrenkodex zum Kindeswohl (siehe unten)

3. Risikoanalyse und Prävention

Identifizierte Risiken und Maßnahmen:

  1. Körperliche Nähe am Bienenstock → Immer Anwesenheit der Pädagog:innen, klare Regeln für Abstand und Verhalten.
  2. 1:1-Situationen → Keine unbeaufsichtigten Einzelinteraktionen, mindestens zwei Betreuungspersonen vor Ort.
  3. Kontakt mit externen Personen → Gelände abgesperrt, keine fremden Besucher:innen während der Workshops.
  4. Allergische Reaktionen → Vorab-Abklärung, Mitführen eines Notfallsets, Erste-Hilfe-Schulung aller Vermittlungspersonen.

4. Beschwerdemanagement

  • Meldemöglichkeiten: Beschwerden können per E-Mail an info@bienenzentrum.wien oder direkt an die Kinderschutzbeauftragte (christiane@bienenzentrum.wien) eingebracht werden.
  • Vertraulichkeit: Jede Meldung wird vertraulich behandelt.
  • Prüfung: Die Kinderschutzbeauftragte prüft den Sachverhalt, dokumentiert alle Schritte und leitet ggf. das Fallmanagement ein.

5. Fallmanagement bei Verdacht auf Gewalt oder Übergriffe

Gilt für:

  • Vorwürfe gegen Vermittlungspersonen
  • Verdacht, dass ein Kind Gewalt, Vernachlässigung oder sexualisierte Übergriffe erlebt

Ablauf:

  1. Sofortige Information: Die Vermittlungsperson informiert umgehend die Kinderschutzbeauftragte oder – falls nicht erreichbar – die Projektkoordination.
  2. Dokumentation: Verdacht oder Vorfall wird am selben Tag im geschützten, passwortgesicherten Dokumentationssystem festgehalten (Zugriff nur Kinderschutzbeauftragte + Vereinsleitung).
  3. Interne Besprechung: Innerhalb von 24 Stunden findet eine interne Fallbesprechung (Kinderschutzbeauftragte, Projektkoordination, Vereinsvorstand) statt.
  4. Risikoeinschätzung: Dringlichkeit und Handlungsbedarf werden gemeinsam bewertet.
  5. Externe Fachstellen:
    • Bei akuter Gefahr: Sofortige Meldung an Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) oder Polizei.
    • Bei nicht akuter Gefährdung: Abstimmung mit Fachstellen zum weiteren Vorgehen.
  6. Unterstützung der Vermittlungsperson: Fachliche Begleitung und Entlastung während des gesamten Prozesses.
  7. Lückenlose Dokumentation: Alle Schritte, Entscheidungen und Kontakte werden vollständig protokolliert.

6. Grundsätze im Umgang mit Verdachtsfällen

Dos

  • Ruhe und Sachlichkeit bewahren
  • Informationen vertraulich behandeln
  • Äußerungen von Kindern ernst nehmen
  • Nur notwendige Informationen erheben, keine Verhöre
  • Opfer schützen und Beteiligung ermöglichen

Don’ts

  • Verdächtige direkt konfrontieren
  • Verdacht unter Teilnehmenden verbreiten
  • Warum-Fragen stellen
  • Drängen oder Versprechen machen, die nicht haltbar sind

7. Sicherstellung und Weiterentwicklung

  • Jährliche Aktualisierung des Schutzkonzepts, Anpassung an gesetzliche Änderungen oder neue Erfahrungen.
  • Regelmäßige Supervision für Leitungspersonen.
  • Fortbildungsangebote für alle Vermittlungspersonen im Bereich Kinderschutz und Prävention.

Ehrenkodex Kindeswohl