Kinderschutzkonzept

Schutzkonzept für Workshops des Vereins Bienenzentrum Wien

Datum der Erstellung: 25.09.2023

Das Schutzkonzept soll dafür Sorge tragen, dass in Workshops Teilnehmende bestmöglich vor sexualisierter Gewalt durch Erwachsene oder andere Teilnehmende geschützt werden. Wir garantieren die vollständige Umsetzung des folgenden Schutzkonzeptes. Die Ansprechperson in unserer Organisation ist Christiane Aschauer: christiane@bienenzentrum.wien

Das Schutzkonzept und seine Umsetzung Schritt für Schritt:

Leitbild: Mit einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt wollen wir uns dem Schutzauftrag stellen, dem wir uns als verantwortungsbewusstes Projektteam von Workshops für Kinder und Jugendliche verpflichtet fühlen. 

Auswahl der Referentinnen und Referenten: Die Workshopleiter:innen werden grundsätzlich wegen ihrer pädagogischen Kompetenz und Erfahrung ausgewählt. Das Betreuungsteam ist im besten Fall gemischt geschlechtlich besetzt.

Schulung und Sensibilisierung: Das Workshopleiter:innen-Team wird im Rahmen des Onboarding für eine Haltung gegen sexualisierte Gewalt und zum Umgang mit Verdachtsfällen sensibilisiert und geschult. (siehe Interventionsleitfaden & Krisenmanagement)

Ehren-/Verhaltenskodex: Alle Workshopleiter:innen bekennen sich mit der Unterzeichnung eines Ehrenkodexes zu dessen Inhalten. Sollte sich ein:e Workshopleiter:in wider den Ehrenkodex verhalten, ist diese Person auszuschließen.

Interventionsleitfaden & Krisenmanagement: Für die Workshops existiert ein Krisen- und Notfallplan. Es werden die wichtigsten Prinzipien im Umgang mit Verdachtsfällen festgelegt. Darin wird auch der Ablauf bei einer Verdachtsmeldung sexualisierter Gewalt geregelt.

Ehrenkodex Kindeswohl

Handlungsleitfaden zum Kinderschutz bei Workshops

Verdacht liegt vor auf Grund von:

  • eigenen Vermutungen bzw. Beobachtungen 
  • Äußerungen von Betroffenen
  • Vermutungen bzw. Beobachtungen Dritter

Schritt 1

  • Informationen sammeln und dokumentieren 
    • durch eigene Beobachtungen 
    • aus Gesprächen mit Betroffenen oder Dritten
  • Wichtig! 
    • möglichst genau und nachvollziehbar dokumentieren
    • nur Informationen sammeln, die zunächst an dich herangetragen werden
    • kein detektivisches Nachfragen
    • Äußerungen ernst nehmen

Schritt 2

  • Ansprechpartner:in konsultieren, Situation mit dokumentierten Informationen erläutern
  • Wer kann Ansprechpartner sein? 
    • Projektkoordinator:in
  • ggf. kurzes Gespräch mit dem betroffenen Kind bzw. Jugendlichen führen. Bestätigen sich Aussagen bzw. Vermutungen Dritter? Was ist dran an der Sache?

Schritt 3

  • Erste Risikoeinschätzung in gemeinsamer Beratung mit Ansprechpersonen
    • Besprechung der Situation und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
    • Entscheidung zum weiteren Verfahren an der Risikoeinschätzung festmachen
  • Risikoeinschätzung?
    • Klärung selbst herbeiführen 
    • (externe) Beratung in Anspruch nehmen
    • Meldung an verantwortliche Person

Schritt 4

  • Handeln
    • Vereinbarungen weiterer Schritte mit den Betroffenen (Kind, Jugendliche, Pädagogen, Eltern etc.) treffen
  • Mögliche weitere Schritte: 
    • (Klärungs-) Gespräche mit Betroffenen führen 
    • Beratung mit der koordinierenden Organisation
    • Unterbreitung von (externen) Hilfsangeboten
    • Hinzuziehen einer Fachstelle für Kinderschutz

Sollte ein Gespräch mit den Eltern oder eine Meldung an das Jugendamt notwendig sein, so wird dies durch den verantwortlichen Ansprechpartner im Projekt organisiert.

Im Notfall; bei akuter Gefahr
Wenn … : 

  • Hilfen durch Kind/Eltern/Pädagogen abgelehnt werden, angenommene Hilfe nicht ausreicht
  • Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten erreicht sind

Dann …:

  • Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe (nicht ohne Wissen der Eltern, Kinder oder Jugendlichen – es sei denn, dies erhöht die Gefahr) 
  • Projektleitung informieren 
  • medizinische Versorgung sicherstellen

Du solltest: 

  • stets Ruhe bewahren 
  • sachlich bleiben
  • erlangte Informationen vertraulich behandeln
  • nicht voreilig Schlussfolgerungen ziehen oder interpretieren 
  • sorgfältig und vorsichtig mit Verdachtsfällen umgehen
  • ausführlich dokumentieren
  • im Interesse der jungen Menschen handeln und Opfer schützen

Du solltest nicht:

  • Vermeintliche Opfer bzw. Täter direkt mit dem Verdacht konfrontieren
  • Den Verdacht unter den Teilnehmenden bekannt machen
  • Drängen und Verhören – Druck ausüben
  • Warum-Fragen stellen
  • Opfer bei Entscheidungen außen vor lassen – Opfer das Gefühl der Ausgrenzung geben
  • Großzügige Versprechungen und Zusagen machen